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Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

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Zum Schuljahr 2023/2024 wird es auch im Bereich des Kölner Schulreferates möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen konfessionell-kooperativ zu unterrichten.

Rechtlich ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eine Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 7.3). Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht einer Schule setzt eine Vereinbarung zwischen der örtlich zuständigen evangelischen Landeskirche und dem örtlich zuständigen (Erz-)Bistum voraus. Diese Vereinarung wurde von der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie dem Erzbistum Köln unterzeichnet.

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Unterrichtsfach! Inhaltlich orientiert sich konfessionell-kooperativer Religionsunterricht an dem Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen.

Vonseiten der Bezirksregierung Köln wurde bekanntgegeben, dass im Schuljahr 2023/24 NUR Schulen der Städte Köln, Düsseldorf und Wuppertal beginnen können, alle anderen Schulen können im Schujahr 2024/25 nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung beginnen.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Schulen einen Antrag auf KoKoRu stellen. Erforderlich ist dafür

  • ein Fachkonferenzbeschluss (Protokollauszug),
  • der Nachweis der Beratung in der Schulkonferenz / Stellungnahme der Schulkonferenz (Protokollauszug),
  • Erklärung zur erfolgten Elterninformation,
  • teilnehmende Lehrkäfte müssen obligatorisch eine Fortbildung Typ A besuchen,
  • schulspezifischees fachdidaktisches/fachmethodisches Konzept der Fachkonferenzen (RdErl. Nr. 6.4.2.) zur Errichtung des konf.-koop. RU mit Nachweis eines Wechsels der Fachkraft.

Wenn Sie interessiert sind oder Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden: schulreferat.kirche-koeln@ekir.de

 

Obligatorische Fortbildungen VOR Antragstellung („Typ A“):

Primarstufe:
Montag 5.12.2022, 9 – 17 Uhr im Haus der Evangelischen Kirche
Weitere Informationen zur Fortbildung Primarstufe finden Sie hier!

Sekundarstufe I:
Dienstag 13.12.2022
Maternushaus, Köln
Weitere Informationen zur Fortbildung SI finden Sie hier!

Weitere Information sind hier als faq zusammengestellt.