Im neuen Schuljahr 2023/2024 wird es auch im Bereich des Kölner Schulreferates möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen konfessionell-kooperativ zu unterrichten.
Rechtlich ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eine Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 7.3). Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht einer Schule setzt eine Vereinbarung zwischen der örtlich zuständigen evangelischen Landeskirche und dem örtlich zuständigen (Erz-)Bistum voraus. Diese Vereinarung wurde von der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie dem Erzbistum Köln unterzeichnet.
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Unterrichtsfach! Inhaltlich orientiert sich konfessionell-kooperativer Religionsunterricht an dem Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen.
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Schulen einen Antrag auf KoKoRu stellen. Erforderlich ist dafür
- ein Fachkonferenzbeschluss (Protokollauszug),
- der Nachweis der Beratung in der Schulkonferenz / Stellungnahme der Schulkonferenz (Protokollauszug),
- Erklärung zur erfolgten Elterninformation,
- zwei teilnehmende Lehrkäfte müssen obligatorisch eine Fortbildung Typ A (s.u.) besuchen,
weitere teilnehmende Lehrkräfte müssen nach Antragstellung eine Fortbildung Typ B besuchen, - schulspezifischees fachdidaktisches/fachmethodisches Konzept der Fachkonferenzen (RdErl. Nr. 6.4.2.) zur Errichtung des konf.-koop. RU mit Nachweis eines Wechsels der Fachkraft.
Wenn Sie interessiert sind oder Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden: schulreferat.kirche-koeln@ekir.de
Obligatorische Fortbildungen VOR Antragstellung („Typ A“):
Sekundarstufe I:
Montag 11.9.2023, 9 – 17 Uhr im Haus der Evangelischen Kirche
Weitere Informationen zur Fortbildung SI finden Sie hier!
Primarstufe:
Mittwoch 13.9.2023, 9 – 17 Uhr im Maternushaus, Köln
Weitere Informationen zur Fortbildung Primarstufe finden Sie hier!
Obligatorische Fortbildungen NACH Antragstellung („Typ B“):
(noch nicht terminiert, voraussichtlich im Frühjahr 2024)